Aufhebung der Bauregellisten

Aufhebung der Bauregellisten

Durch die Änderung der Musterbauordnung vom Mai 2016 wurde als neues zentrales Instrument die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt. Sie löste die Bauregellisten A und B und die Liste C sowie die Liste der Technischen Baubestimmungen ab. Grundlage für diese Änderung war das Verfahren Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (C-100/13).

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