Brexit

EOTA hat mit der britischen Regierung eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der die britische Regierung in ihrer Regelsetzung Bezug nehmen darf auf Europäische Bewertungsdokumente (European Assessment Documents (EADs), siehe https://www.eota.eu/news/brexit-info-eads-will-continue-be-valid-basis-uktaukca und https://www.gov.uk/guidance/pre-exit-european-assessment-documents-construction-products#european-assessment-documents).

Bestimmte britische Stellen, die als sogenannte „Approved Bodies“ ähnliche Funktionen wahrnehmen wie Technische Bewertungsstellen, sind außerdem bereit, die Dokumente, die zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung geführt haben, für die Ausstellung von UK Technical Assessments heranzuziehen (siehe https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/handel-mit-bauprodukten-nach-dem-brexit-das-dibt-unterstuetzt).

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