Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bauproduktenverordnung

Seit einigen Monaten verfolgen die Kommissionsdritte drei Handlungsstränge: Sie arbeiten unter dem Stichwort „CPR Review“ an der Überarbeitung bzw. Neufassung der Bauproduktenverordnung, sie befassen sich parallel mit dem „Technical Acquis“ (dazu weiter unten) und sie betreiben das Tagesgeschäft unter der aktuell existierenden Bauproduktenverordnung, wobei Letzteres eher zu kurz kommt. Aufgaben, die den Kommissionsdiensten unter der Bauproduktenverordnung zugewiesen worden sind, werden immer wieder mit dem, wahrscheinlich zutreffenden, Argument der Überlastung zurückgestellt.

Zu den Überlegungen der Kommissionsdienste hinsichtlich einer möglichen Neuausrichtung der Bauproduktenverordnung haben die Aktuellen Informationen zur letzten Ergänzungslieferung einiges gesagt. Ergänzend zu der Abkehr der Kommissionsdienste von CEN zeichnet sich auch ab, dass die Kommissionsdienste den zweiten Weg zur Aufstellung einer Leistungserklärung und zur CE-Kennzeichnung über ein Europäisches Bewertungsdokument und eine Europäische Technische Bewertung nicht länger unterstützen wollen. Vielmehr sollen harmonisierte Spezifikationen offensichtlich von unterschiedlichen „Anbietern“ nach Markterfordernissen und –regeln geschrieben werden können, wobei eine so entstandene Spezifikation dann offiziell von den Kommissionsdiensten als harmonisiert angenommen werden müsste, um eine entsprechende Funktion zu erhalten. Spezielle Verfahren, damit in einer so entstandenen Spezifikation alle möglichen Erfordernisse seitens aller Marktteilnehmer, aber auch der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, zeichnen sich derzeit noch nicht konkret ab. Ob die Kommissionsdienste sowohl quantitativ wie auch qualitativ über die Ressourcen verfügen (werden), die erforderlich sind, um eine solche selbst zugewiesene Aufgabe erfüllen zu können, sei dahingestellt, ob so entstandene Spezifikationen ihrem Charakter nach die Anforderungen an eine Basis für umfassende technische Harmonisierung erfüllen können, ebenfalls. Gleiches gilt für die ebenfalls ins Auge gefasste Überlegung, dass, anstelle harmonisierter Spezifikationen, die Kommissionsdienste technische Harmonisierung per Rechtsakt einführen könnten.


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