Entwurf der Bauproduktenverordnung

Am 30. März haben die Kommissionsdienste ihren Entwurf für eine neue Bauproduktenverordnung vorgelegt. Er hat einen Umfang von rund 90 Seiten und ist damit knapp dreimal so umfangreich wie die bisherige Verordnung. Er enthält 106 statt 58 Erwägungsgründe, 7 statt 5 Anhängen und 71 statt 28 Definitionen. Es wird sich zeigen, ob damit mehr Klarheit und Eindeutigkeit gewährleistet werden kann.
Als Gründe dafür, dass eine Neuregelung erforderlich ist, nennen die Kommissionsdienste die unzureichenden Ergebnisse in der harmonisierten Normung, die unbefriedigende praktische Umsetzung der Verordnung in manchen Mitgliedstaaten, die Überlappung mit anderen europäischen Rechtsakten und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten sowie die Tatsache, dass naturgemäß neuere politische Initiativen der Kommission, wie z.B. der Green Deal, nicht berücksichtigt sind. Außerdem sollten Themen wie Digitalisierung und 3D-Druck geregelt werden. Schließlich ginge es auch um die den Bauprodukten innewohnenden („inherent“) Sicherheitsaspekte, die z.B. im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz eine Rolle spielen könnten.

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