Vorbereitungen zur neuen EU-Bauproduktenverordnung

Vorbereitungen zur neuen EU-Bauproduktenverordnung 
Die Vorbereitungen zur neuen EU-Bauproduktenverordnung sind weiter im Gange. Die Europäische Kommission erarbeitet – gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten – notwendige konkretisierende Rechtsakte, um die Verordnung mit Leben zu füllen. Der Anwendungsbeginn am 08. Januar 2026 rückt immer näher. Wichtig ist dieses Datum vor allem für Verwender von Europäischen Technischen Bewertungen, deren zugrundeliegendes Europäisches Bewertungsdokument noch nicht im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde (siehe dazu mehr unter „Europäische Bewertungsdokumente“). Für die Verwender von europäischen harmonisierten Normen hingegen ändert sich mit dem Anwendungsdatum zunächst nichts. Die Anforderungen der neuen Bauproduktenverordnung sind nämlich erst dann zu erfüllen, wenn es bereits aktualisierte harmonisierte Normen unter der neuen Bauproduktenverordnung gibt. So lange noch keine neue Norm veröffentlicht wurde, bleibt die alte Norm unverändert unter der Vorgängerverordnung (EU) Nr. 305/2011 anwendbar. 
 

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