Vorbereitungen zur neuen EU-Bauproduktenverordnung
Der Anwendungsbeginn der neuen EU-Bauproduktenverordnung am 8. Januar 2026 steht nun kurz bevor. Seit dem Infrakttreten der Verordnung zu Anfang 2025 hat die Kommission einige Vorbereitungen für die neue Bauproduktenverorndung getroffen.
Der erste Arbeitsplan für die Ausarbeitung harmonisierter technischer Spezifikationen wurde ausgearbeitet und wird den Zeitraum von 2026-2029 abdecken. Der Entwurf befindet sich derzeit in der intenren Konsultation in der Kommission und wird im Dezember 2025 oder Anfang Januar 2026 offiziell als Mitteilung der Kommission verabschiedet. Eine Beteiligung oder Zustimmung der Mitgliedstaaten ist nicht notwendig, da es sich nicht um einen offiziellen Rechtsakt handelt.
Die allgemeine Struktur des Arbeitsplans wird auf der Struktur des Arbeitsplans für die Ökodesignverordnung (ESPR) und die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung basieren. Der Arbeitsplan umfasst alle Produktfamilien gemäß der Bauproduktenverordnung, und gibt geschätzte Zeitpläne für die vordefinierten Meilensteine an, von der Vorbereitenden Normungsarbeit bis zur verbindlichen Einführung der Norm.
Als horizontale Maßnahmen werden im Arbeitsplan zudem erfasst: Die Änderung von Anhang VII (Liste der Produktfamilien), die Arbeit in den horizontalen Untergruppen (Brandschutz, ökologische Nachhaltigkeit und gefährliche Stoffe), der digitale Produktpass (DPP), allgemeine Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen, informative Kennzeichnungen und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen nach Art. 83 der neuen Bauproduktenverordnung.
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